ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Invadox GmbH (im Folgenden „Agentur“ oder „Auftragnehmer“ genannt). Funktions- und personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter (m/w/d).

Der Auftraggeber (im Folgenden auch „Kunde“) erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Leistung der Agentur in Anspruch nimmt oder einen Vertrag mit der Agentur schließt. Sie gelten damit auch für alle künftigen Aufträge, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die AGB richten sich ausschließlich an unternehmerische Kunden (B2B).

1.2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von der Agentur vorab ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Ein Stillschweigen der Agentur gilt nicht als Zustimmung.

1.4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht (Zustimmungsfiktion). Diese Regelung gilt nicht für wesentliche Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende und rechtlich zulässige Regelung tritt an deren Stelle.

1.6. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

  1. Social-Media-Kanäle

2.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Werbeanzeigen und -auftritte innerhalb sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) den jeweiligen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters unterliegen. Diese Anbieter können Inhalte ohne Vorwarnung löschen, sperren oder in anderer Weise beschränken.

2.2. Die Agentur hat auf die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Anbieter keinen Einfluss und kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass eine Werbeanzeige oder sonstige Inhalte jederzeit abrufbar sind.

2.3. Die Agentur verpflichtet sich, im Rahmen der Beauftragung nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und die Richtlinien der jeweiligen Plattformen einzuhalten. Eine Haftung der Agentur für die Entfernung oder Sperrung von Inhalten seitens des Plattformanbieters ist ausgeschlossen.

  1. Konzept- und Ideenschutz, Urheberrechte

3.1. Urheberrecht

  • Soweit die Agentur selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an gelieferten Erzeugnissen oder Teilen davon ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung das nicht ausschließliche Recht, diese Erzeugnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
  • Die Agentur behält sich sämtliche Verwertungsrechte (insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte) ausdrücklich vor.
  • Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (z. B. Bilder, Texte, Software) besitzt und stellt die Agentur insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

3.2. Konzepte und Vorschläge

  • Konzepte, Mockups, Entwürfe und Ideen bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stets Eigentum der Agentur.
  • Werden diese Konzepte/Ideen im Rahmen von „Pitches“ oder Vorleistungen erstellt und kommt kein (Haupt-)Vertrag zustande, ist jegliche Nutzung durch den potenziellen Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur untersagt.

3.3. Vergütung bei Ideenverwendung

  • Sollte der Kunde Ideen oder Konzepte, die nicht eindeutig anderweitig geschützt sind (z. B. durch Urheberrecht), dennoch verwenden wollen, ist hierfür eine angemessene Entschädigung an die Agentur zu zahlen.
  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

4.2. Mitwirkungspflichten: Der Kunde stellt der Agentur alle zur Auftragsdurchführung benötigten Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. Für Verzögerungen aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Zuarbeit des Kunden haftet die Agentur nicht; vereinbarte Lieferfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung.

4.3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere hinsichtlich Marken-, Urheber- und Kennzeichenrechten) der Inhalte, die er der Agentur bereitstellt. Wird die Agentur von einem Dritten wegen der Verletzung von Rechten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

4.4. Korrekturen: Innerhalb eines vereinbarten Leistungsumfangs sind, sofern nicht anders vertraglich geregelt, maximal zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen sind von einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abhängig.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1. Die Agentur ist berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen oder sachkundige Dritte (Erfüllungsgehilfen) zu beauftragen.

5.2. Wird ein Dritter direkt im Namen des Kunden beauftragt, so haftet allein der Kunde für die Erfüllung der daraus entstehenden Verpflichtungen.

5.3. Vertragsverhältnisse zu Dritten, die über die Laufzeit des Agenturvertrages hinausgehen, sind vom Kunden zu übernehmen, sofern der Kunde rechtzeitig darüber informiert wurde.

  1. Termine

6.1. Sämtliche Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

6.2. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind (z. B. fehlende Zuarbeit des Kunden, höhere Gewalt, Netzausfälle), so ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer der Behinderung.

6.3. Befindet sich die Agentur in Verzug, ist der Kunde erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs sind – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur – ausgeschlossen.

  1. Vorzeitige Auflösung

7.1. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere wenn
(a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
(b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten (z. B. Zahlung) verletzt;
(c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und keine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet wird.

7.2. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung in wesentlicher Weise gegen den Vertrag verstößt.

  1. Honorar und Vergütung

8.1. Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald sie erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

8.2. Höhe der Vergütung: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses marktüblichen Honorarsätze. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.

8.3. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden separat berechnet.

8.4. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Werden die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % überschritten, so wird der Kunde hierauf hingewiesen.

8.5. Bricht der Kunde ein Projekt bzw. eine bereits beauftragte Leistung ab oder ändert diese einseitig, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Herausgabe von digitalen Quelldateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

9.1. Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.

9.2. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zuzüglich Mahn- und Inkassospesen zu verlangen.

9.3. Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen verbleiben sämtliche gelieferten oder erstellten Werke im Eigentum der Agentur. Ein Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge auf den Kunden über.

9.4. Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten oder einzustellen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

9.5. Terminverlust: Wird eine Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

9.6. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1. Alle Leistungen der Agentur (Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Daten, Codes etc.) bleiben grundsätzlich im Eigentum der Agentur. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung der Leistungen im vereinbarten Umfang (z. B. auf ein bestimmtes Territorium oder Medium beschränkt).

10.2. Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Quelldateien oder des Roh-Codes besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.

10.3. Jede weitergehende Nutzung (z. B. nach Vertragsende) bedarf der Zustimmung der Agentur und ist ggf. zusätzlich zu vergüten.

10.4. Für die unbefugte oder weitergehende Nutzung schuldet der Kunde eine angemessene Entschädigung, die sich an der marktüblichen Vergütung orientiert.

  1. Kennzeichnung und Referenzhinweis

11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf sämtlichen Werbemitteln oder sonstigen Projektergebnissen in angemessener Weise auf ihre Tätigkeit hinzuweisen (z. B. „Erstellt von Invadox GmbH“).

11.2. Die Agentur darf den Namen und das Logo des Kunden sowie das erstellte Projekt (Website, Kampagne etc.) zu Referenzzwecken in eigenen Werbeträgern (z. B. auf der Firmen-Website) nennen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

  1. Gewährleistung

12.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Lieferung bzw. Leistung durch die Agentur, schriftlich anzuzeigen (versteckte Mängel binnen acht Tagen ab Kenntnis).

12.2. Bei einer berechtigten Mängelrüge hat die Agentur das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Ist dies unmöglich oder unverhältnismäßig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Wandlung) zu.

12.3. Die Agentur schuldet keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte (insbesondere betreffend Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht). Hierfür ist der Kunde verantwortlich.

12.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung.

  1. Haftung und Produkthaftung

13.1. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

13.2. Für unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.3. Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos, sofern diese auf das Verhalten bzw. die Inhalte des Kunden (einschließlich beigestellter Materialien) zurückzuführen sind.

13.4. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadensbegründenden Ereignis.

  1. Anwendbares Recht

14.1. Dieser Vertrag sowie sämtliche daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Hosting, Wartungsverträge und Uptime-Garantie

15.1. Hostingleistungen

  • Bucht der Kunde zusätzlich Hosting bei der Agentur, stellt die Agentur oder ein beauftragter Drittanbieter die Server- und Netzkapazitäten zur Verfügung.
  • Die Agentur bemüht sich um eine jährliche Verfügbarkeit (Uptime) von 99 %. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht zu erreichen ist.

15.2. Wartungsverträge und Monitoring

  • Auf Wunsch kann der Kunde einen Wartungsvertrag abschließen, der Updates, regelmäßige Pflege und Monitoring umfasst. Die standardmäßige Wartung beinhaltet in der Regel bis zu 30 Minuten Support pro Monat. Darüber hinausgehender Aufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Soweit bestimmte Lizenzen (z. B. Plugins, Tools) Bestandteil des Wartungsvertrags sind, verfallen diese Lizenzen bzw. Update-Rechte bei Kündigung des Wartungsvertrags oder bei Zahlungsverzug.

15.3. Kündigungsfristen

  • Hosting- und Wartungsverträge können – sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist – mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

15.4. Leistungseinstellung bei Zahlungsverzug

  • Gerät der Kunde mit den Hosting- oder Wartungsentgelten in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die jeweilige Website oder sonstige Dienste nach Mahnung zeitweise zu deaktivieren oder dauerhaft vom Netz zu nehmen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche gegen die Agentur entstehen.
  1. Satz-, Druckfehler und Korrekturen

16.1. Von der Agentur verursachte Satz- oder Druckfehler werden unentgeltlich behoben.
16.2. Abänderungen oder nachträgliche Korrekturen, die nicht durch ein Verschulden der Agentur bedingt sind, werden dem Kunden in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.
16.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Korrekturabzüge oder Probedrucke (sofern es sich um Printprodukte handelt) zu prüfen und zeitnah (z. B. per E-Mail) zu bestätigen. Erfolgt diese Freigabe nicht rechtzeitig, haftet die Agentur nicht für verzögerte Lieferungen oder daraus entstehende Schäden.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur (derzeit: Perlasgasse 6, 2362 Biedermannsdorf, Österreich).

17.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

17.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, gelten sie sinngemäß auch für andere Geschlechter.

  1. Schlussbestimmungen

18.1. Diese AGB werden online veröffentlicht und gelten als vereinbart, sobald der Kunde eine Leistung der Agentur in Anspruch nimmt oder einen Vertrag mit der Agentur abschließt, soweit keine abweichende schriftliche Regelung getroffen ist.

18.2. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Verträge bedürfen der Schriftform.

18.3. Bestätigt der Kunde diese AGB (z. B. durch Unterschrift oder ausdrückliche Zustimmung), gelten sie als Vertragsbestandteil sämtlicher zukünftiger Aufträge mit der Agentur.

18.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.